Dass historisch oder architektonisch wertvolle und erhaltenswerte Objekte Denkmalschutz erhalten, ist ein berechtigtes Interesse. Die Denkmalschutz-Eigenschaft sollte aber nicht durch starre und kleinteilige Vorgaben eine zukunftsfähigen Stadtentwicklung verhindern oder verzögern. Das ist das Fazit einer Denkmalschutz-Tour in Mannheim und Heidelberg, zu der mich die lokalen FDP-Kreisverbände eingeladen hatten.
In Mannheim und Heidelberg gibt es gleich mehrere Beispiele, wie das Land wichtige städtebauliche Projekte durch die Aufnahme in den Denkmalschutz-Katalog ausgebremst oder teils sogar zum Erliegen gebracht hat. Vor Ort blockieren Vorgaben des Denkmalschutzes den Städtebau, neue Verkehrsinfrastruktur und Gewerbeansiedlung.
Umsonst geplant, Geld verschwendet
Unsere erste Station in Mannheim war das Parkhaus in N2, erbaut in den 60er Jahren, seit Anfang 2025 unter Denkmalschutz. Es sollte eigentlich einer neuen Stadtbibliothek weichen, für die bereits der Planungsprozess lief. Dann kam das Landesamt für Denkmalschutz und torpedierte das Vorhaben und die weitere Innenstadtplanung in dem Areal.
Fraglich ist auch die Art und Weise, wie das Denkmalamt auf das Parkhaus aufmerksam wurde: Eine kleine Bürgerinitiative hatte sich wohl für den Erhalt eingesetzt, insbesondere aufgrund der Fassadenbegrünung.

Der Zustand im Inneren ist dabei alles andere als erhaltenswürdig: Das Parkhaus ist schmutzig, die Bausubstanz in schlechtem Zustand, Wasser dringt ein, Zufahrten und Treppenhaus sind eng, und auch der Brandschutz ist vermutlich nicht auf dem neuesten Stand. Fest steht: Eine Sanierung unter Denkmalschutz-Auflagen wird hier ganz schön teuer.
Sanierungsstau und Leerstände verursacht
Für die dringend benötigten neuen Räumlichkeiten für die Stadtbibliothek käme in Mannheim auch das Stadthaus in N1 in Frage. Die Stadtbibliothek hat bereits das oberste Stockwerk bezogen. Ansonsten ist das Gebäude aus dem Jahr 1991 aktuell leider kein florierender Ort: Unten ein Supermarkt, viel Leerstand und ständige Fluktuation. Nicht gut für die Innenentwicklung der Stadt. Das Gebäude liegt zentral am Paradeplatz und würde genügend Raum bieten – doch auch hier hat inzwischen der Denkmalschutz ein Mitspracherecht. Sehr wahrscheinlich wird der Umbau deshalb jetzt sehr teuer.


Weiter ging es zum früheren Hochbunker Mannheim Rheinau. Der Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg wird gelegentlich von Bands und Musikern als Proberaum genutzt, eine Zivilschutznutzung kommt im derzeitigen Zustand in Frage. Als Denkmalschutzobjekt darf er weder abgerissen noch verändert werden. Die Verkehrsbetriebe Rhein-Neckar (VRN) würden ihn am liebsten entfernen, denn er verhindert den geplanten Ausbau der Wendeschleife am S-Bahn-Halt Rheinau. Auch hier wurden bereits Kosten in die Planung gesteckt, für die die Verkehrsbetriebe jetzt selbst aufkommen müssen, ohne dass das Projekt wie geplant in die Umsetzung kam.
Zwei Millionen Euro für einen nüchternen Steg
Schwer nachvollziehbar für die Teilnehmer unserer Tour war auch der zwei Millionen teure neue, aber denkmalgeschützte Valerieweg-Steg in Heidelberg. Er führt über S-Bahn-Gleise zu einem Studenten-Wohnhaus und zu einem Wanderweg in Richtung Heidelberger Schloss. Die Denkmalbehörde schrieb vor, dass die Überquerung bis ins letzte Detail so auszusehen habe wie das Original aus den 1930er Jahren, weil der alte Steg aufgrund der Bausubstanz nicht mehr erhalten werden konnte. Sogar der genaue Farbton war vorgegeben. Solche detaillierten Vorgaben halte ich bei einem Fußgängerweg im Industriestil für überzogen.

Die Gelder für diese Maßnahme wären in anderen Denkmalprojekten besser investiert gewesen. Hinzu kommt: Der Steg ist jetzt neu, aber ein Abgang zu einem zweiten S-Bahn-Gleis fehlt nach wie vor – hierfür gab es keine Freigabe von den Denkmalschützern. Stadtentwicklung im Sinne der Bürger sieht anders aus! Ohne Denkmalschutz hätte man das Projekt sicher günstiger, schneller und flexibler umsetzen können.
Kleiderspinde unter Denkmalschutz
Unsere Rundfahrt endete im interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen (Economy Park Heidelberg). Mit dabei war hier Claudia Felden, Bürgermeisterin von Leimen und stellv. Verbandsvorsitzende des Zweckverbands Heidelberg-Leimen. Mehrere in den 50er Jahren erbaute Fabrikhallen auf dem Gelände der ehemaligen Eternit GmbH (seit 2020 Etex Germany Exteriors GmbH) stehen seit Anfang 2021 unter Denkmalschutz.
Die 2,7 Hektar große, nicht mehr benötigten Etex-Halle soll saniert und für neues Gewerbe nutzbar gemacht werden – im Rahmen der gesamten Weiterentwicklung und Verkehrsanbindung des Econony Parks. Ideen und Interessenten gibt es bereits. Jedoch fehlt ihnen die Planungssicherheit, da die genauen Auflagen noch nicht vom Landesdenkmalamt kommuniziert wurden.
Im Jahr 2020 wurde der Industriebau des Architekten Ernst Neufert, einem engen Mitarbeiter von Bauhaus-Architekt Walter Gropius, unter Denkmalschutz gestellt. Das Gebäude soll als Zeugnis der Nachkriegs-Architektur erhalten werden. Aber dass Investoren und neue Nutzer Stand heute quasi nichts verändern dürfen, nicht einmal die alten Mitarbeiterspinde im Inneren, kann ich nicht nachvollziehen. Es darf nicht passieren, dass die Ansiedlung von neuen Unternehmen und Gründern und damit auch Arbeitsplätzen daran scheitert.


Landesdenkmalamt sollte nicht allein entscheiden
Natürlich sollten wir den Denkmalschutz fördern, wo es Sinn macht – zugleich darf aber eine Stadt- und Gewerbeentwicklung nicht darunter leiden. Geeignete denkmalgeschützte Gebäude sollten sinnvoll weiter genutzt werden können – ob für Wohnen, Gewerbe oder Gastronomie.
Das Ziel muss sein, baukulturelles Erbe mit unternehmerischem Denken und modernen Nutzungskonzepten in Einklang zu bringen. Für Kommunen, Eigentümer und Investoren ist es wichtig, dass sie Planungssicherheit haben. Das Landesamt für Denkmalschutz sollte früher mit Kommunen, Eigentümern und Investoren in den Austausch treten, damit diese nicht auf etwaigen bereits ausgegebenen Planungskosten sitzen bleiben. Deshalb fordern wir: Für Kulturdenkmäler sollte ein Mindestalter von 50 Jahren eingeführt und Entscheidungen der Denkmalbehörde durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats überstimmbar gemacht werden.