Auch in den letzten Wochen beschäftigte mich die geplante Forensik am Rande der Bad Cannstatter Altstadt. Eine aktuelle Kleine Anfrage brachte es ans Licht: Entgegen der bisherigen Darstellung der Landesregierung ist völlig offen, ob die Umwandlung des leeren Rot-Kreuz-Krankenhauses überhaupt vom geltenden Bebauungsplan gedeckt ist.
Für mich steht das Projekt von Sozialminister Manne Luche auf extrem wackligen Beinen. Er räumt selbst ein, dass diese zentrale Frage erst im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden soll – frühestens nach einem Bauantrag im Jahr 2026.
Planerisch hochriskant
Das bedeutet im Klartext: Es gibt derzeit keine belastbare rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben. Zugleich bestätigt die Landesregierung, dass die umfangreichen Sicherheits- und Umbaumaßnahmen – von Videoüberwachung über sicherheitsrelevante Umbauten bis hin zu speziellen Verglasungen und Brandschutz – insgesamt als genehmigungspflichtige bauliche Änderungen zu werten sind. Ob sie überhaupt genehmigungsfähig sind, ist offen.
Das ist planerisch hochriskant und politisch unseriös. Der Standort Bad Cannstatt darf nicht weiterverfolgt werden. Dieses Vorhaben gehört jetzt endgültig abgesagt. Es gibt gute andere Nutzungsideen für die Immobilie, die dem Bezirk mehr bringen.
Die Stuttgarter Zeitung hat über das Thema berichtet.
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