Innerhalb der Landesregierung streiten sich die Regierungsfraktionen über die Gebietskulisse der Mietpreisbremse – insbesondere, weil Konstanz und Mannheim aus der Mietpreisbremse herausfallen sollen. Für mich ist klar: Die Mietpreisbremse muss als Ganzes abgeschafft werden.
Mietpreisbremse muss weg
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass die Mietpreisbremse nur zeitlich befristet zulässig ist. Nach den wiederholten Verlängerungen seit 2015 frage ich mich: Hält diese Praxis noch dem Grundsatz der Befristung stand? Ihre Verfassungsmäßigkeit hängt ausdrücklich davon ab, dass sie ausschließlich in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt. Und wenn dies nicht mehr der Fall ist, ist es nur folgerichtig, dass sie dort ausläuft.
Mehr Neubau statt Dauerregulierung
Zehn Jahre Mietpreisbremse haben gezeigt: Sie schafft keine einzige neue Wohnung, bremst Innovationen, aber nicht die Mieten. Ich bin überzeugt, dass wir in Baden-Württemberg echte Lösungen für die Wohnraumknappheit brauchen: mehr Neubau, schlankere Genehmigungsverfahren und eine Entlastung der privaten Vermieter.
Dauerhafte Eingriffe ersetzen keine echte Wohnungsbaupolitik – sie behindern sie. Sollte die grün geführte Koalition über den 31. Dezember 2025 hinaus keine Einigung erzielen, läuft die Mietpreisbremse automatisch aus – und das wäre aus meiner Sicht ohnehin das Beste für unser Land.