Am 5. Mai 2025 ist die nächste Unterschriftensammlung zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ gestartet. Die FDP Baden-Württemberg fordert die bisher 70 Landtagswahlkreise, analog zu den Bundestagswahlkreisen, auf 38 zu verkleinern.
Wir wollen ein starkes und effizientes Parlament. Der Landtag muss anfangen, bei sich selbst zu sparen! Ich bitte deshalb alle wahlberechtigten Baden-Württemberger um Unterstützung unserer Initiative.
Amtliche Sammlung in allen Bezirken
In Stuttgart liegen die Unterschriftenlisten ab sofort im Statistischen Amt, Eberhardstr. 37, sowie in den Bezirksämtern aus. Die amtliche Sammlung findet vom 5. Mai bis 4. August 2025 statt, die freie Sammlung ist noch bis 4. November 2025 möglich. Wer das Volksbegehren unterstützen will, kann sich auch beim FDP-Kreisverband Stuttgart oder der Geschäftsstelle der FDP Baden-Württemberg melden.
Nach dem neuen Wahlrecht würde der Landtag von Baden-Württemberg auf über 200 Abgeordnete anwachsen und so rund 200 Millionen Euro Mehrkosten für den Steuerzahler verursachen.
Die Menschen in ganz Baden-Württemberg können jetzt dabei helfen, dass sich der Landtag nicht auf XXL-Größe aufbläst und damit zum Bürokratiemonster und Kostenfresser wird. Es sind rund 770.000 Unterstützer notwendig, damit es zur Volksabstimmung kommen kann. Teilnehmen kann jeder, der für den Landtag wahlberechtigt ist.

Unsere Klage war erfolgreich
In den vergangenen Monaten hatte bereits eine weitere Initiative mit ähnlicher Zielsetzung unter dem Titel „Landtag verkleinern“ Unterschriften gesammelt, war aber leider am erforderlichen Quorum von 10% der Wahlberechtigen des Landes gescheitert. Das Volksbegehren der FDP wurde zwischenzeitlich gestoppt, da das Innenministerium rechtliche Bedenken gegenüber dem eingereichten Gesetzesentwurf anmeldete und dem Antrag daher die Zulassung versagte.
Die Landes-FDP klagte hiergegen – und bekam im Februar diesen Jahres Recht: Der Verfassungsgerichtshof hatte sich in wesentlichen Teilen seines Urteils der Rechtsauffassung der Antragsteller angeschlossen. Insbesondere stellte er klar, dass auf die tatsächlichen Auswirkungen des Wahlrechts und nicht nur auf die gesetzliche Sollgröße des Landtages abzustellen ist.